CST CLUBSPORT-TROPHY 2024
A.) Veranstaltungsserie für das Jahr 2024 bestehend aus: Slalomveranstaltungen
Alle Veranstaltungen finden im Rahmen genehmigungspflichtiger oder lizenzfreier Motorsportveranstaltungen des NAVC, DMSB, ADAC, der Seven IG oder professionell geführter Motorsportagenturen statt, als Sonderklasse ausgeschrieben und versichert.
Die Slalomrennen finden in der Regel als Doppelveranstaltung statt (an einem Tag werden 2 Rennen bestehend aus je 1x Training und 2x Wertungslauf gefahren) Ausnahmen sind möglich!
Gleichmäßigkeitsläufe finden wie gesondert ausgeschrieben statt.
1. Allgemeines
Dieses Reglement soll den Start von offenen oder geschlossenen zweisitzigen PKW, deren Chassis besondere Leichtbau-Merkmale aufweisen, bei Slalomwettbewerben ermöglichen. Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich den technischen Bestimmungen der Gruppe FS des DMSB entsprechen und einen Wagenpass oder eine gültige Straßenzulassung der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Anstelle der Abschnitte 2. und 5. der technischen Bestimmungen der Gruppe FS, gilt für die Gruppe CST:
2. Zugelassene Fahrzeuge
Startberechtigt in der CST sind offene oder geschlossene PKW, die vom Hersteller in der Basisversion für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen und entsprechend angeboten wurden. Das Basisfahrzeug, von dem das verwendete Wettbewerbsfahrzeug abgeleitet wurde, musste über zwei Sitzplätze verfügen.
Nach der Art des Chassis-Aufbaus richtet sich die Einteilung die Fahrzeugkategorien A oder B (s. Abschnitt 5).Nicht zugelassen sind reine Rennfahrzeuge (z.B. einsitzige Formelfahrzeuge, Sportprototypen,etc.)
5. Klasseneinteilung
Die CST ist in 3 Klassen unterteilt. Die Zuordnung der Fahrzeuge richtet sich nach Chassis Konstruktion, Leistung und Bereifung bzw. nach Motorisierung insbesondere für die V6 Klasse (Pokal).
Klasse 1 ist die Klasse mit den meisten Freiheiten ausgestattet, hier dürfen auch Slicks als Bereifung gewählt werden. Für Klasse 2 und 3 ist eine gültige Straßenzulassung erforderlich, Fahrzeuge mit Wagenpass starten immer in Klasse 1. Alle Fahrzeuge starten in den passenden Klassen. Ein freiwilliges upgrade in eine nächst höhere Klasse ist nicht mehr zulässig.
Klasse 1:
- Alle Fahrzeuge mit Straßenreifen, Semi-Slick oder Slick.
- Alle Seven Fahrzeuge
- Alle Fahrzeuge mit Gitterrohr-Rahmen
- Alle Fahrzeuge ohne Straßenzulassung (nur mit Wagenpass)
Klasse 2:
- Fahrzeuge mit tragender Bodengruppe mit Straßenreifen
- Fahrzeuge mit tragender Bodengruppe mit Semi-Slicks
- Fahrzeuge mit einer Leistung ab 180 PS
Klasse 3:
- Fahrzeuge mit tragender Bodengruppe mit Straßenreifen
- Fahrzeuge mit tragender Bodengruppe mit Semi-Slicks
- Fahrzeuge mit einer Leistung bis 179 PS
Klasse V6:
- Fahrzeuge mit tragender Bodengruppe mit Straßenreifen
- Fahrzeuge mit tragender Bodengruppe mit Semi-Slicks
- Fahrzeuge mit 6 Zylinder Motoren und größer.
- PS Grenze bis oben hin offen
Klassik Fahrzeuge bis 1979
- Fahrzeuge die bis 1979 gebaut wurden
- Fahren in der PS gehörigen Klasse 2 oder 3 für die Punktewertung.
HINWEIS: Die Klasse V6 besteht erst, wenn 5 Fahrzeuge in der Jahreswertung der CST Trophy eingeschrieben sind und diese auch als einziges Fahrzeug angemeldet sind. Der V6 Pokal wird für die komplette Saison ausgeschrieben, die auch Gaststarter wertet, die mindestens 8 Wertungsläufe gefahren sind..Für den V6 Pokal werden die besten drei Teilnehmer der Saison mit Pokalen und/oder Sachpreisen am Jahresende geehrt.
SONDERFALL: Tritt ein Teilnehmer z.B. während der Saison mit zwei Fahrzeugen an, bzw. wechselt sein Fahrzeug innerhalb des Jahres sein Fahrzeug, wie der Fall Körbel in Saison 2023, so geht das Wechselfahrzeug in dem Fall der Lotus Emira (6 Zylinder)) zwar in die Wertung des V6-Pokals ein, wenn dieser 8 Wertungsläufe absolviert hat, gilt aber nicht als zählbares Fahrzeug, das für die Bildung einer eigene V6 Klasse nötig wäre. In diesem Fall startet der Teilnehmer auf einer Elise Cup 250 (Klasse 2), oder aber der Lotus Emira (Klasse 2). Hier kann ein Fahrzeugwechsel vollzogen werden, ohne das Punkte in Abzug kommen, da beide Fahrzeuge in der gleichen Klasse fahren. Dies ist somit nicht als taktischer Wechsel anzusehen.
5.1 Chassiskonstruktion
Fahrzeugkategorie A:
Fahrzeuge mit einem Gitterrahmen als Chassiskonstruktion.
(z.B. alle Fahrzeuge, die von Konzept des Lotus-Seven etc. abgeleitet sind)
Fahrzeugkategorie B:
Fahrzeuge mit einer Chassiskonstruktion, bei der die tragende Bodengruppe aus Aluminium oder anderen Leichtbau-Werkstoffen besteht. (z.B. alle Fahrzeuge auf Basis Lotus Elise, Opel Speedster etc.)
5.2 Reifen
Die Reifen werden unterschieden nach Semi-Slicks und Straßenreifen und Slicks. Slick-Fahrer werden immer in Klasse 1 eingestuft.
Rennreifen (Profilllos) sind Slicks und Reifen, die ausschließlich für den Renneinsatz angeboten werden und für die keine Freigabe für den öffentlichen Straßenverkehr besteht. Die CST möchte allen Teilnehmern die Möglichkeit geben auch ohne Anhänger bei der CST Trophy teilzunehmen und wieder auf "Achse" anreisen und auf den gleichen Reifen wettbewerbsfähig antreten zu können. Für Klasse 1 werden die FreeStyler zusammengeführt. Ganz gleich welch PS- oder Altersgrundlage die Fahrzeuge haben.
Semi-Slicks sind Sportreifen, die vom Hersteller offiziell als Motorsportreifen angeboten werden,aber eine Freigabe für den öffentlichen Straßenverkehr besitzen.
Straßenreifen sind Reifen, die ohne Einschränkungen für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr angeboten werden.
Slalomreglement:
Nach DMSB / NAVC Richtlinien Slalom Parcours ist nach Ausschreibung des Veranstalters zu durchfahren 1 Rennlauf bestehend aus 1x Training und 2 Wertungsläufen ( Zeiten der Wertungsläufe werden addiert ) Pylone umfahren = 3 Strafsekunden, Tor auslassen = 15 Strafsekunden. Gewinner ist der Fahrer mit der niedrigsten Gesamtfahrzeit.
3 Strafsekunden können auch für das "Einfahren" bzw. "Warmfahren" vor dem direkten Start am Slalom-Tag verhängt werden. Diese Regelung betrifft alle Veranstaltungen der CST und deren örtlichen Begebenheiten. Alle Gruppen, die sich zum Vorstart anstellen haben dies zur Fairness im gleichen "kalten" Zustand zu tun. Das Fahrzeug kann im Vorlauf selbstverständlich im Stand warm laufen gelassen werden. Diese Regelung betrifft hauptsächlich das Reifen aufwärmen.
Beim Trainingslauf hat der Teilnehmer die Anzahl der vorgegebenen Trainingsrunden einzuhalten. Wer im Training eine Runde zu viel fährt kann mit einer Strafe von 3 Sekunden belegt werden. Wird die zu viel gefahrene Runde komplett gefahren wird die Strafe auf jeden Fall vollzogen. Rookies und Gaststarter können von dieser Regelung ausgenommen werden. Das wird vor Ort entschieden. Sollte ein Teilnehmer aus versehen eine Runde zu viel angefangen haben, ist diese sofort abzubrechen.
Seit 2020 gibt eine Neuerung im Reglement. Damit die Chancengleichheit auch weiterhin bestehen bleibt und wir auch cool am Vorstart unseren Einsatz abwarten können ist es künftig verboten das Fahrzeug vor dem Start, neben der Strecke oder im Fahrerlager warm zu fahren. Selbstverständlich kann das Fahrzeug am und vor dem Start warm laufen gelassen werden. Für das Anwärmen der Reifen dient der Trainingslauf. Das betrifft alle CST-Termine und die mit den damit verbundenen Örtlichkeiten. Insbesondere 20 Minuten vor Startgruppenaufruf. Zuwiderhandlung wird mit einer 3 Sekunden Strafe belegt. Im Trainingslauf eine Runde mehr zu fahren als vorgegeben wird ebenfalls mit einer 3 Sekunden Strafe belegt.
Es ist nicht möglich am gleichen Wettbewerbstag in mehreren CST-Klassen, quasi als Mehrfachstarter zu starten. Das gilt für das gleiche Fahrzeug sowie den Wechsel in ein anderes Cockpit. Hier möchten wir die Chancengleichheit für alle so fair wie möglich halten. Sollte die CST-Veranstaltung im Rahmen eines anderen Veranstalters laufen, bleibt die CST Regelung weiterhin bestehen. Es ist aber möglich z.B. am Vormittag beim Veranstalter in deren Klasse zu fahren und am Nachmittag auch bei der CST oder anders herum. Die CST verbietet keinem Teilnehmer einen erweiterten Fahrspaß außerhalb der CST Trophy-Meisterschaft.
Sollte ein Teilnehmer aufgrund eines technischen Problems kein Fahrzeug besitzen, kann dieser auf einem anderen Fahrzeug weiterhin teilnehmen und Punkte für die Meisterschaft einfahren Dabei ist zu beachten, das z.B. der Klasse 1 Fahrer mit sämtlichen Fahrzeugen in Klasse 1 teilnehmen kann, ein Klasse 3 Teilnehmer aber nur mit einem Klasse 3 Fahrzeug in seiner Klasse starten kann ohne einen Punkteverlust hin zu nehmen. Sollte der Klasse 3 Fahrer auf einem Fahrzeug der Klasse 2 oder 1 in deren Klassen starten, so wird ein Punkteverlust von 5 Punkten zum Abzug gebracht, wegen der Taktischen Klassenwechsel Regelung. Ein Upgrade ist also immer Möglich. Beispiel ein Klasse 2 Fahrer startet mit einem Klasse 3 Fahrzeug in seiner Klasse, so werden keine Punkte abgezogen. Das Klasse 3 Fahrzeug könnte also auch ohne Punktverlust in Klasse 1 eingesetzt werden.
Gleichmäßigkeitsreglement:
Eingeschriebene CST-Teilnehmer haben eine Startplatzgarantie. Gaststarter können teilnehmen. Die Startplätze hierfür sind allerdings begrenzt. Das Fahrzeug muss den Vorgaben des Veranstalters entsprechen, vor allem die Lärmwerte der jeweiligen Strecke sind einzuhalten und können jederzeit geprüft werden. Den Weisungen des Veranstalters, Streckenposten, Sicherheitspersonal und des Streckenbetreibers sind jederzeit Folge zu leisten. Vor allem die Flaggensignale sind zu beachten, bei Nichtbeachtung kann sofortiger Rennausschluss erfolgen!!! Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht und wird mittels Unterschriftenliste dokumentiert. Die Zeiten werden mittels Transponder oder Zeitmessanlage gemessen. Bei der Gleichmäßigkeitsprüfung auf der Rundstrecke oder am Berg
sind Stoppuhren oder sonstige technische Hilfsmittel zur Zeitmessung verboten. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss. Die Gleichmäßigkeitsläufe bestehen aus mindestens 2 Wertungsläufen.
Auf der Rundstrecke und am Berg resultiert das Ergebnis aus gleichmäßigem Fahren, nicht aus der Erzielung der Bestzeit. Die Differenzen der einzelnen Zeiten ergeben die Wertungszeit. Für die zehn schnellsten Fahrer gibt es Zeitgutschriften, die von der Zeitdifferenz abgezogen werden. Sind mehrere Fahrer unter null Sekunden Zeitdifferenz gewinnt der Fahrer, der die schnellste Runden bzw. Tageszeit hatte.
C.) Technisches Reglement
Für alle Seven, Lotus, Speedster und Elisen und X-BOW gilt: technische und mechanische Veränderungen am Fahrzeug sind freigestellt, sofern sie die Sicherheit des/der Teilnehmer nicht gefährden. Reifen sind freigestellt, bei einzelnen Veranstaltern - hier insbesondere der Gleichmäßigkeitsprüfung auf der Rundstrecke - müssen sie jedoch den Vorschriften der StVZO entsprechen, wenn dies in der Ausschreibung verlangt wird. Eine Straßenzulassung ist nur dann erforderlich, wenn es in der Ausschreibung eines Veranstalters verlangt wird. Die Teilnehmer sollten sich über beide Punkte rechtzeitig vom Veranstalter informieren lassen. Katalysator ist nicht vorgeschrieben, da die Sonderklasse CST als CLUBLAUF deklariert wird. Sicherheitsgurt gem. StVZO. ist vorgeschrieben. Ein Überrollbügel ist für Seven auf der Rundstrecke vorgeschrieben. Sicherheitsausrüstung für den Fahrer: Sturzhelm mit gängiger Sicherheitsnorm ist Pflicht, Fahreranzug wird auf der Rundstrecke empfohlen.
D.) Teilnahmebedingungen
Jeder Teilnehmer, der für die CLUBSPORT TROPHY gewertet werden will, muß sich online auf www.cst-trophy.de einschreiben. Jeder Seven-, Speedster-, Elise- oder X-BOW-Fahrer, gleich ob er einem Club zugehört oder nicht, ist berechtigt an der Meisterschaft teilzunehmen. Eine Einschreibegebühr von 120,- EUR wird vor dem ersten Start erhoben. Die CST- Organisation behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Aufkleber der Seriensponsoren der CST sind nach dessen Vorgaben am Fahrzeug anzubringen. Jeder eingeschriebene Fahrer hat eine Startplatzgarantie bis 60 Minuten vor Rennbeginn.
Die Einschreibung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, erfolgt diese bis spätestens vor dem nächsten Event und derer Wertungsläufe wird rückwirkend auch das letzte erzielte Ergebnis vor der Einschreibung mit berücksichtigt, ggf. die letzten 2 Ergebnisse (bei Doppelveranstaltung).
Gaststarter sind gerne gesehen, werden aber bei der Trophy-Jahreswertung nicht berücksichtigt. Trophy-Teilnehmer rücken in der Punktwertung nicht auf. Um in die Trophy-Jahreswertung zu gelangen, müssen mindestens 3 Veranstaltungen absolviert werden. Meister seiner Klasse und Gesamtsieger wird derjenige, der die höchste Punktzahl aus allen Veranstaltungen nach Abzug der Streichergebnisse erzielt.
E.) Punktevergabe
Die Punktevergabe in der Clubsport Trophy Gesamtwertung und Klassenwertung geschieht nach einem platzierungsabhängigen Punktesystem (siehe Tabelle unten). Grundsätzlich werden nur eingeschriebene Teilnehmer für die CST_Meisterschaft gewertet. Ein eingeschriebener Fahrer kann das Fahrzeug während der laufenden Saison beliebig oft in seiner Klasse eingeschriebenen wechseln. Wechselt z.B. ein Klasse 3 Starter in der Saison in ein Klasse 2 Fahrzeug, oder modifiziert sein Fahrzeug, dass es in Klasse 2 fährt werden für die Punktevergabe der Meisterschaft 5 Punkte in ABZUG vom eingefahrenen Ergebnis gebracht (bei jedem gefahrenen Rennlauf am Wechseltag), ganz gleich welche Platzierung er eingefahren hat. Für die Tageswertung (Pokalwertung) hat dies in der Klasse aber keine Auswirkung. Dies wird vollzogen um taktische Fahrzeugwechsel bzw. Klassenwechsel zu verhindern.
Gaststarter erhalten Punkte in der Tageswertung und nehmen somit schlechter platzierten und eingeschrieben Startern Punkte weg. Gastfahrer nehmen jedoch nicht an der Jahreswertung teil. Zur Punktevergabe zählen nur offizielle Ergebnislisten der jeweiligen Veranstalter. Diese sind nur bei der jeweiligen Veranstaltung erhältlich. Einspruch gegen den aktuellen Punktestand ist nur innerhalb einer Woche nach Erhalt/Aushang des Zwischen-Punktestandes unter Vorlage der offiziellen Ergebnisliste möglich.
Des weiteren wird am Saisonende der Rookie of the Year geehrt. In der Klassenwertung der 1, 2 und 3 werden die Sieger, sowie die Platzierten für ihre Gesamtfahrleistung der Saison geehrt.
DER GESAMTSIEGER der Clubsport Trophy (aus allen Rennklassen) wird ebenfalls gesondert geehrt. Diese Platzierung stellt den Wert- und Ehrenvollsten Titel der CST dar.
Sonderwertung bester V6-Fahrer
- Alle 6- oder mehr Zylinder-Fahrzeuge die über das Jahr an der CST Trophy teilgenommen haben.
PUNKTEVERGABE PLATZIERUNGEN
1. Platz = 100 Punkte
2. Platz = 95 Punkte
3. Platz = 90 Punkte
4. Platz = 88 Punkte
5. Platz = 86 Punkte
6. Platz = 84 Punkte
7. Platz = 82 Punkte
8. Platz = 80 Punkte
9. Platz = 78 Punkte
10. Platz = 74 Punkte
11. Platz = 70 Punkte
12. Platz = 66 Punkte
13. Platz = 62 Punkte
14. Platz = 58 Punkte
15. Platz = 54 Punkte
16. Platz = 48 Punkte
17. Platz = 42 Punkte
18. Platz = 36 Punkte
19. Platz = 30 Punkte
20. Platz = 24 Punkte
21. Platz = 23 Punkte
22. Platz = 22 Punkte
23. Platz = 21 Punkte
24. Platz = 20 Punkte
25. Platz = 19 Punkte
usw.
PUNKTABZUG: Starten weniger als 4 Starter ( ab 4 gewerteten Startern gibt es 100 Punkte) in einer Klasse, rutschen diese im Punkteschlüssel eine Position nach unten. So erhalten alle Starter bei 3 Startern dieser Klasse einen Punkte Abzug. Dies wird vollzogen, damit eine gewisse Konkurrenz-Fairness für die Gesamtwertung und derer Punktevergabe herrscht. So bekommt der Sieger bei 3 Startern n der Klasse für die Wertung dann nur 95 Punkte. 2. Platz 90 Punkte und 3. Platz 88 Punkte. Bei zwei Startern gibt es für den Sieg 90 Punkte und für den Zweitplatzierten 88 Punkte.
Es sind in der Saison bei 22 Rennläufen 2024 sechs Streichresultate festgeschrieben.
Um regelmäßige Teilnehmer der CST Läufe zu belohnen, erhält jeder eingeschriebene Teilnehmer pro gefahrenem Wertungslauf einen Zusatzpunkt.
Diese Punkte werden in der separaten Spalte der Gesamtpunkte in der Jahrestabelle automatisch eingetragen. Alle errungenen Zusatzpunkte werden ohne Abzug von Streichresultaten in die Jahresendwertung eingebracht!
Bei Punktegleichheit entscheidet in erster Linie die Anzahl der Siege über die bessere Endplatzierung. Sollte auch hier die die Anzahl gleich sein, entscheidet die Mehrheit der Anzahl der Zweit-Platzierungen. (etc.).
F.) Rookie-Pokal
Um den Teilnehmern der Clubsport Trophy einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, sich an der CST zu beteiligen, wird der beste Neueinsteiger der laufenden Saison mit 'Rookie of the year' geehrt. Als Einsteiger gilt hier, wer noch nicht in der CST eingeschrieben war, bzw. wer nicht mehr als 3
Veranstaltungen der Vorsaison bestritten hat. Neueingeschriebene Teilnehmer mit einer Fahrerlizenz bzw. mit mehr als einjähriger Motorsport-Erfahrung haben keinen Anspruch auf Wertung zum Neueinsteiger Pokal. Die Beteiligung am Neueinsteiger Pokal (Rookie of the year) muß durch Kennzeichnung auf dem Einschreibeformular deutlich gemacht werden.
G.) SEVEN IG-Clubmeisterschaft
Für alle eingeschriebenen Mitglieder der SEVEN IG wird in einer
Sonderwertung eine Wertung zur "SEVEN IG Clubmeisterschaft 2024" geführt.
Hier kommen ALLE erfahrenen Punkte zur Vergabe, OHNE Berücksichtigung von Streichergebnissen.
Der Punktbeste Fahrer in der Saison ist "SEVEN-IG Clubmeister 2024" und wird von der IG gesondert geehrt. Weitere Pokale oder Sachpreise kommen ggf. zur Vergabe.
Ort und Zeitpunkt der Meisterschaftsehrung wird von der SEVEN IG gesondert mitgeteilt, findet in der Regel aber immer am Finaltag der CST-Clubsport Trophy Meisterschaft im Rahmen der CSTJahressiegerehrung statt.
Ausrichter:
Anschrift:
Werner Maurer
Heinrich-von-Kleist-Straße 4
D-64625 Bensheim
Die Mitgliedschaft in der SEVEN IG muss auf dem Einschreibeformular der CST deutlich gemacht werden, sollte ein Teilnehmer im Verlauf der Saison Mitglied der SEVEN IG werden so hat er dies der CST Organisation zu melden und wird ab diesem Zeitpunkt in der Sonderwertung geführt.
H.) Preise:
Der Sieger der Gesamtwertung erhält den "Clubsport Trophy 2024 Pokal". ALLE in Wertung befindlichen Teilnehmer erhalten Pokale oder Sachpreise, es kommen eventuelle Markenpokale und weitere Sachpreise zur Vergabe (bester Lotus, Seven, Opel etc.).
I.) Siegerehrung
Meisterschaftsfeier zentral in Deutschland gelegen. Ort und Zeitpunkt werden allen eingeschriebenen Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Möglicher Austragungsort: im Anschluss an das Saisonfinale in einer Abendveranstaltung oder an einem gesonderten Termin. ACHTUNG: eine Teilnahme an der Siegerehrung ist Bestandteil der CST und wird von allen Teilnehmern erwartet. Preise und Preisgelder werden nicht nachgesandt. In der Einschreibegebühr ist das Jahresfinal-Essen auch als "Winners-Dinner" bekannt für alle fest eingeschriebenen CST-Teilnehmer vorgesehen. Das Winners Dinner ist aber nur ein Dreingabe des Veranstalters und kein fester Bestandteil der Einschreibegebühr und kann somit auch nicht eingefordert werden. Sollte die Jahres-Siegerehrung Wiedererwartend, wegen gesundheitlichen Problemen oder höherer Gewalt nicht statt finden können, verfällt das Event komplett, da es aufgrund der weiten Anreise vieler Teilnehmer so kaum noch zu einer zufrieden stellenden Zusammenkunft kommen wird. Der Anspruch auf gesponserte Preise von "Dritten"besteht gegenüber dem CST-Veranstalter nicht. Hier haben die Sponsoren die Absicht erklärt Preise oder Geldprämien für die CST-Teilnehmer auszurufen. Sollte der Sponsor nicht auszahlen, oder genannte Sachpreise nicht anliefern, so ist dies keine Schuld des Veranstalters, sondern des Sponsoren. Die Ansprüche sind dann von jedem einzelnen Teilnehmer an diesen besagten Sponsoren zu stellen. Der CST-Veranstalter handelt nur als Vermittler und steht hier in keinerlei Schuld, da er nur im besten Willen gehandelt hat. Auch wenn dies auf diversen Medien angekündigt war.
J.) Vorbehalt
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage von
Veranstaltungen. Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, den Team-Angehörigen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsauschluß nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. Der Veranstalter und die Clubsport Trophy-Organisation behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.
Ausschluß des Rechtsweges.
Bei Entscheidungen des NAVC, SMRC, Seven IG, der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare, der Clubsport Trophy-Organsiation oder der Veranstalter als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des NAVC, SMRC, SEVEN IG, des DMSB bzw. ihrer Sportgerichtsbarkeit, sowie der Beauftragten des NAVC, des DMSB und der Clubsport Trophy-Organsiation können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
K.) Haftungsausschluß
Erklärung vom Bewerber und Fahrer zum Ausschluß der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und zum Ausschluß der Gefährdungshaftung:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsauschluß vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieses Antrags den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen: die FIA den DMSB e.V. deren Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer; den ADAC,
die ADAC-Gaue, den AvD, den DMV; die Veranstalter, Sportwarte,
Rennstreckeneigentümer; den NAVC, SMRC, SEVEN IG und deren Mitarbeiter (auch freie Mitarbeiter) Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Den Straßenbaulastträger, soweit durch die Beschaffenheit der bei den Veranstaltungen zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen; Außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung gegen:
• die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge;
• den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm Up, Rennen) entstehen. Der Haftungsausschluß wird mit Abgabe des Einschreibeformulars allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, das über die DMSB-Lizenz eine Unfallversicherung für Fahrer besteht und die Veranstalter eine Unfallversicherung für Sportwarte und Helfer sowie eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abschließen werden. Der Abschluß einer darüber hinaus gehenden Versicherung wird unbedingt empfohlen. Ihnen ist bekannt, das bei Haftpflichtansprüchen der Bewerber, Fahrer, Fahrzeughalter und -Eigentümer untereinander über die Veranstalterhaftpflichtversicherung nur Personenschäden (nicht Sachschäden) versichert sind, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt.
L.) Anschrift der Trophy- Organisation:
Für alle Fragen zum Ablauf der CST, der Organisation, der Technik und dem Reglement
Boris Hott
Mittelgasse 17
69469 Weinheim
Tel.: 06201 / 878745
Stand: 22.04.2024
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